San Marino auf zwei Rädern

Mit dem Rad durch die älteste Republik der Welt

San Marino im Sattel auf zwei Rädern erkunden

Die Republik San Marino ist dank der unverwechselbaren Form ihres Territoriums und der überraschenden Panoramen des Monte Titano und der romagnolischen Küste das ideale Reiseziel für Radfans. Beim Radfahren in San Marino kann jeder Spaß haben und das einzigartige Gefühl der Freiheit genießen, das nur ein Abenteuer im Sattel vermitteln kann.

Aber nicht nur Spaß: Die Entscheidung für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel bedeutet auch, sich für einen bewussteren und nachhaltigeren Urlaubsansatz zu entscheiden, um die Umwelt zu schonen und etwas für die Gesundheit zu tun. Sich mit dem Fahrrad fortzbewegen ist nämlich eine einzigartige Aktivität, die es Ihnen ermöglicht, in die Natur des Ortes einzutauchen, neue Perspektiven zu entdecken und sich auf andere als die oft befahrenen Routen zu begeben. Ganz gleich, ob es sich bei der Wahl des Fahrzeugs um ein zeitloses Rennrad, ein adrenalingeladenes Mountainbike oder ein E-Bike handelt, das jede Unebenheit ausgleicht, die Republik San Marino kann jedem das unvergessliche Erlebnis bieten, das er sucht.

E-Bike Experience, der Bezugspunkt in der Republik

E-Bike Experience ist zweifellos die Referenz für diejenigen, die ein unvergessliches Erlebnis auf dem Sattel in San Marino erleben möchten.
In Borgo Maggiore, in der Nähe der Panorama-Seilbahnstation gelegen, werden hier zahlreiche Dienstleistungen rund um die Welt der Fahrräder und E-Bikes angeboten. Unter anderem:

•    E-Bike-Verleih: Dank der Tretunterstützung kann jeder spannende Touren auf zwei Rädern erleben.
•    Geführte Ausflüge: Erkunden Sie die Gegend ohne Sorgen und verlassen Sie sich dabei auf fachkundige Führer und Trainer.
•    Bewachter Fahrradkeller: am Bike Point in Borgo Maggiore.
•    Ladestation für E-Bikes mit Bosch- oder Brose-Motor.

Info
E-Bike Experience
Piazzale Campo della Fiera 18
Borgo Maggiore
T +39 351 003 1254
info@ebikexperience.it
www.ebikexperience.it

Die Regeln für ein Abenteuer in aller Sicherheit

Radfahrer müssen sich gemäß Art. 52 der Straßenverkehrsordnung immer in einer Reihe fortbewegen, ihre Hände und Arme frei benutzen können und den Lenker mit beiden Händen festhalten. Nur bei Bedarf ist es möglich, den Lenker für entsprechende Manöver oder Signale mit nur einer Hand zu halten.

Weitere Regeln für Radfahrer:

    Sie können nicht von anderen Fahrzeugen gezogen oder abgeschleppt werden.
    Sie müssen jederzeit in der Lage sein, nach beiden Seiten frei zu sehen und die erforderlichen Manöver mit größtmöglicher Freiheit, Schnelligkeit und Leichtigkeit durchzuführen.
    Sie müssen das Fahrzeug von Hand führen, wenn sie aufgrund der Verkehrsverhältnisse eine Behinderung oder Gefahr für Fußgänger darstellen. In diesem Fall gelten sie als Fußgänger und müssen die übliche Sorgfalt und Umsicht walten lassen.

Insbesondere wurden mit der Rechtsverordnung 73/2023, die die Straßenverkehrsordnung ergänzt, neue Pflichten für Radfahrer eingeführt, darunter:

  •     Von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und auf jeden Fall bei schlechter Sicht gilt für Radfahrer, dass:

a)    sie die vorderen und hinteren Lichtsignalgeräte verwenden müssen
b)    sie persönliche Hilfsmittel oder gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen müssen.