DATENSCHUTZERKLÄRUNG DES FREMDENVERKEHRSAMTS – ABTEILUNG PARKPLÄTZE
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und Artikel 13 und 14 des Gesetzes Nr. 171 vom 21. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung.
Die vorliegende Datenschutzerklärung beschreibt, wie die Abteilung Fremdenverkehrsamt – Bereich Parkplätze Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
a) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten der öffentlichen Verwaltung ist der Staatsrat, vertreten durch den Direktor des öffentlichen Dienstes, der gemäß Beschluss des Staatsrats Nr. 5 vom 11. März 2019, in der durch den Beschluss des Staatskongresses Nr. 28 vom 22. Mai 2023 geänderten Fassung.
Adresse: Via della Capannaccia, 13 – 47890 San Marino – Republik San Marino.
Tel: (+378) 0549 882837
Fax: (+378) 0549 882835
Email: info.direzionegeneralefunzionepubblica@pa.sm
b) Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte wird gemäß Art. 38 des Gesetzes 171/2018 ernannt und ist in der öffentlichen Verwaltung in der Abteilung „Beschaffung, Verträge und Schutz personenbezogener Daten” angesiedelt (gemäß Beschluss des Staatsrats Nr. 13 vom 2. Mai 2022).
Betroffene Personen können sich bei allen Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zur Ausübung ihrer Rechte gemäß dem oben genannten Gesetz an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
- Adresse: Via della Capannaccia, 13 - 47890 San Marino;
- Tel.: [+378] 0549 883496;
- Email: ufficio.rpd@pa.sm.
c) Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden für alle mit der Bearbeitung Ihrer Anfragen verbundenen Zwecke verarbeitet, insbesondere für folgende Zwecke:
1. Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zur Verabschiedung einer Maßnahme;
2. Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen;
3. Ausstellung von Abonnements für einen oder mehrere Parkplätze, die vom Fremdenverkehrsamt im Auftrag der Ecc.ma Camera (Staatliche Vermögungsverwaltung) verwaltet werden, und Kontrolle ihrer ordnungsgemäßen Nutzung;
4. Ausstellung einer Zahlungsaufforderung wegen Nichtbezahlung für das Parken ohne gültigen Parkschein oder in einer Weise, die nicht den Nutzungsbedingungen für Parkplätze entspricht;
5. Verwaltung der Parkplätze für Gäste von Beherbergungsbetrieben in San Marino;
6. Ausgabe von kostenlosen Ausweisen an Besitzer von Kleinstwagen;
7. Zugang zu Verwaltungsdokumenten oder Zugang zu öffentlichen Informationen;
8. Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen, die im Rahmen von Ausschreibungs- oder Auswahlverfahren erforderlich sind;
9. Verwaltung eingehender und ausgehender E-Mails und Postsendungen: Das fakultative, ausdrückliche und freiwillige Versenden von E-Mails und Postsendungen an die Adressen der Abteilung Fremdenverkehrsamt – Bereich Parkplätze beinhaltet die anschließende Erfassung der Absenderadresse, die für die Beantwortung der Anfragen erforderlich ist, sowie aller weiteren personenbezogenen Daten, die der Absender in seinen Schreiben angegeben hat.
10. Beschwerdemanagement.
In Bezug auf Videoüberwachungssysteme werden Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke von öffentlichem Interesse verarbeitet, insbesondere:
1. Schutz des Eigentums der Ecc.ma Camera (Staatliche Vermögensverwaltung), das sich auf den Parkplätzen befindet;
2. Öffentliche Ordnung und Sicherheit;
3. Überwachung des Verkehrsaufkommens und der Auslastung der Parkplätze;
4. Erstellung von Statistiken durch Erfassung aggregierter Daten.
Die Abteilung Fremdenverkehrsamt – Bereich Parkplätze sammelt keine Informationen, die für die Erfüllung der oben genannten Zwecke und für die Wahrnehmung von Aufgaben von öffentlichem Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt sowie im Rahmen der von ihr verwalteten Verwaltungsprozesse und -verfahren nicht erforderlich sind.
Gemäß den genannten Bestimmungen erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Transparenz und des Schutzes Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte.
d) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Verarbeitung ist gemäß Gesetz Nr. 171/2018, Art. 5, Absatz 1, Buchstabe e) zulässig, wonach „die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde”.
Die Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten Daten erfordert daher nicht Ihre Zustimmung, da sie rechtmäßig durchgeführt werden kann, da sie zur Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Befugnisse erfolgt. Darüber hinaus ist die Verarbeitung gemäß dem Delegierten Dekret Nr. 58 vom 6. Mai 2016 rechtmäßig.
e) Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet werden, sind folgende:
a) personenbezogene Daten;
b) Kontaktdaten;
c) Fahrzeugkennzeichen
d) Dati bancari; Bankdaten;
e) alle weiteren Daten, die vom Nutzer freiwillig übermittelt werden.
Die Übermittlung dieser Daten ist freiwillig, jedoch für die Bearbeitung Ihrer Anfragen erforderlich. Werden diese Daten nicht, nur teilweise oder unrichtig übermittelt, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.
f) Kategorien von Empfängern der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Die Abteilung Fremdenverkehrsamt – Bereich Parkplätze kann Ihre Daten an andere öffentliche Ämter weitergeben und Ihre Daten von anderen öffentlichen Ämtern einholen.
Die Daten werden gemäß Artikel 29, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 171 vom 21. Dezember 2018 von Sinpar S.p.A. und Park It Srl (Ausland) verarbeitet, Unternehmen, die vom Datenverantwortlichen durch eine entsprechende Urkunde benannt wurden.
Die verarbeiteten Daten können außerdem gemäß den geltenden Rechtsvorschriften an Behörden und andere öffentliche Stellen (auch im Ausland) weitergegeben werden.
Unbeschadet der Mitteilungen, die zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen erfolgen, können alle von der öffentlichen Verwaltung erhobenen Daten ohne Ihre Zustimmung und ausschließlich zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet werden:
• von den Ämtern und Dienststellen des gesamten erweiterten öffentlichen Sektors;
• von Dritten, die von der öffentlichen Verwaltung beauftragt oder an der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen beteiligt sind;
• im Falle von Daten von Arbeitssuchenden, die zur Förderung des Zusammenführens von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt dienen, an die unbestimmte Öffentlichkeit der Internetnutzer, nach ausdrücklicher Anfrage der betroffenen Arbeitnehmer gemäß Artikel 95 des Gesetzes Nr. 171/2018.
Ihre Daten können außerdem ohne vorherige Genehmigung und ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden:
• von und nach allen Staaten der Europäischen Union sowie in Drittländer, für die eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 vorliegt;
• von und nach allen ausländischen Staaten, mit denen die Republik San Marino bilaterale Abkommen oder Verträge unterzeichnet hat, die den Austausch personenbezogener Daten vorsehen und die Garantien für deren Verarbeitung regeln;
• wenn die Übermittlung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich ist;
• wenn die Übermittlung erforderlich ist, um ein Recht vor Gericht geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen;
• wenn die Übermittlung aus einem Register erfolgt, das der Information der Öffentlichkeit dient und sowohl von der Allgemeinheit als auch von allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, eingesehen werden kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die in besonderen Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen für die Einsichtnahme erfüllt sind. In diesen Fällen darf die Übermittlung jedoch nicht alle personenbezogenen Daten oder ganze Kategorien personenbezogener Daten aus dem Register betreffen; wenn das Register von Personen mit einem berechtigten Interesse eingesehen werden kann, ist die Übermittlung außerdem nur auf Antrag dieser Personen oder wenn diese Personen die Empfänger sind, zulässig.
g) Verarbeitungsmodalitäten
Die personenbezogenen Daten werden mit IT-Tools und in Papierform verarbeitet. Die erhobenen Daten werden unter Anwendung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet, um Datenverlust, unrechtmäßige oder unsachgemäße Verwendung und unbefugten Zugriff zu verhindern.
Ist die Person, die die Daten bereitstellt, jünger als 16 Jahre, ist die Verarbeitung nur mit Zustimmung des Inhabers der elterlichen Verantwortung zulässig.
h) Aufbewahrungsfrist
Ihre Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die Verfolgung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Sobald eine Information für die Erfüllung einer bestimmten Funktion oder für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigt wird, kann sie dennoch gemäß den Archivierungsvorschriften des Staates aufbewahrt werden.
Was die von den Videoüberwachungsanlagen gesammelten Daten betrifft, wird darauf hingewiesen, dass die Aufzeichnungsdauer aus Sicherheitsgründen nicht angegeben wurde. Um jedoch die geltenden Vorschriften einzuhalten, steht die vom System voreingestellte Aufzeichnungsdauer den zuständigen Kontrollbehörden in einem separaten Dokument zur Verfügung. In jedem Fall kann eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich sein, um spezifischen Anforderungen der Justizbehörde oder der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen nachzukommen.
j) Rechte der betroffenen Person
Die Rechte der betroffenen Person in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in den Artikeln 15 bis 22 des Gesetzes 171/2018 festgelegt, darunter:
• Recht auf Bestätigung, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden, und in diesem Fall Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten und den gesetzlich vorgesehenen Informationen;
• Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die ihn betreffen;
• Recht auf Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten;
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und sofern diese Verarbeitung nicht zur Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Um alle Rechte der betroffenen Person zu erfahren, konsultieren Sie bitte das Gesetz Nr. 171/2018, Artikel 15 bis 22.
k) Beschwerden und Meldungen
Bei Beschwerden, Meldungen oder Anfragen zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an
die Datenschutzbehörde wenden:
Adresse: Contrada Omerelli, 43 – 47890 San Marino – Republik San Marino.
Tel: (+378) 0549 883154
Email: ufficio.segreteria@agpdp.sm