Die Unterkünfte in der Republik San Marino

Die Regeln für die Tätigkeit von Beherbergungsbetrieben auf dem Gebiet der Republik San Marino lauten wie folgt:

Gesetz 22/2006 – Rahmengesetz zum Tourismus
Dekret 66/2006 - Verordnung zur Durchführung der gelegentlichen Ausübung des Familienunterkunfts- und Frühstücksdienstes "Bed & Breakfast"
Verordnung 3/2010 – Verordnung zur Durchführung von Beherbergungsbetrieben gemäß den Titeln II und III des Gesetzes Nr. 22/2006 „Rahmengesetz über den Tourismus“
Verordnung 12/2010 – Änderungen der Verordnung 8. Juni 2010 n. 3
Gesetz Nr. 23 vom 27. Januar 2006 Allgemeine Regeln für die Ausübung des ländlichen Tourismus
Delegierter Erlass vom 22. September 2009 Nr. 132 Ratifizierung des Delegierten Erlasses vom 21. Juli 2009 Nr. 132 99 - Anwendungsverordnung gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 23 - Allgemeine Regeln für die Ausübung des ländlichen Tourismus
Verordnung vom 19. August 2020 Nr. 6 - Änderungen der Verordnung vom 8. Juni 2010 Nr. 3 „Durchführungsbestimmungen für Gesellschaften gemäß den Titeln II und III des Gesetzes Nr. 22/2006 – Rahmengesetz zum Tourismus
Verordnung vom 9. Mai 2022 Nr. 7 - Änderungen der Verordnung vom 8. Juni 2010 Nr. 7 3 „Durchführungsverordnung für Gastgewerbebetriebe gemäß den Titeln II und III des Gesetzes Nr. 22/2006 - Tourismusrahmengesetz "
Delegierter Erlass Nr. 83 vom 30. Mai 2022 – Bestimmungen zur Verwaltung der Kurtaxe
Verordnung Nr. 11 vom 19. Juli 2022 - Änderungen der Verordnung vom 8. Juni 2010 Nr. 3 „Durchführungsbestimmungen für Gesellschaften gemäß den Titeln II und III des Gesetzes Nr. 22/2006 – Rahmengesetz zum Tourismus

Diese Regeln definieren die Arten von Beherbergungsbetrieben: Hotel, Wohnhotel, Vermieter oder Gasthof, Herberge, Unterkunft im Freien, Häuser und Wohnungen für touristische Aufenthalte, Bed & Breakfast, religiöses Haus der Gastfreundschaft, ländlicher Tourismus.

Hotels

Hauptmerkmale:
Hotels sind öffentlich zugängliche Beherbergungsbetriebe mit einheitlicher Leitung, die die Beherbergung, ggf. Verpflegung und sonstige Nebenleistungen in Räumen, die sich in einem oder mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen befinden, erbringen. In Hotels ist das Vorhandensein von Wohneinheiten (Unterkünfte mit Kochstellen und angeschlossenen Dienstleistungen) in einem Prozentsatz von nicht mehr als 20 % der gesamten Unterkunftskapazität der Struktur erlaubt.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden.
Die Sternebewertung (1 bis 5) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lizenzierung
Anzahl der Zimmer: nicht weniger als 7 (mit Ausnahme von Gebäuden von besonderem historischem und monumentalem Wert in historischen Zentren)

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Einreichung des Berichtsformulars für Geräte und Dienstleistungen
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

Wohnhotel

Hauptmerkmale:
Touristische Hotelresidenzen sind öffentlich zugängliche Beherbergungsbetriebe mit einheitlicher Leitung, die Unterkunft, tägliche Reinigung und Nebenleistungen in möblierten Wohneinheiten erbringen, die aus einem oder mehreren Zimmern bestehen und mindestens 80 % der Zimmer mit Service ausgestattet sind autonome Küche und mögliches Angebot zentralisierter Dienstleistungen. In den Touristenhotels ist das Vorhandensein von Zimmern und Suiten in einem Prozentsatz von nicht mehr als 20% der gesamten Unterkunftskapazität der Struktur erlaubt.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden
Die Sternebewertung (1 bis 5) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lizenzierung.
Anzahl der Zimmer: nicht weniger als 7 (mit Ausnahme von Gebäuden von besonderem historischem und monumentalem Wert in historischen Zentren)

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Einreichung des Berichtsformulars für Geräte und Dienstleistungen
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

Pension oder Gasthof

Hauptmerkmale:
Vermieterbetriebe sind Bauten mit bis zu sieben Zimmern, die sich in höchstens drei möblierten Wohnungen im selben Gebäude befinden, in denen die Unterbringung und etwaige Nebenleistungen sowie – auf die untergebrachten Personen beschränkt – Verpflegungsleistungen erbracht werden.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden
Vermieter können Unterkünfte für eine unterschiedliche Anzahl von Nächten anbieten.
Die Tätigkeit des Vermieters kann in komplementärer Weise gegenüber einem Restaurantbetrieb ausgeübt werden, wenn sie von demselben Eigentümer und Verwalter in einer einheitlichen Immobilienstruktur oder in einer separaten Struktur in unmittelbarer Nähe ausgeübt wird. In diesem Fall kann der Betrieb von der typologischen Angabe „Gasthof“ ausgehen.

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Anforderungsnachweises
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

Herberge

Hauptmerkmale:
Jugendherbergen sind Beherbergungsstätten, die für den Aufenthalt und die Übernachtung der Allgemeinheit, insbesondere Jugendlicher und etwaiger Begleitpersonen von Jugendgruppen, eingerichtet sind.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Anforderungsnachweises
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

Unterkunft unter freiem Himmel

Hauptmerkmale:
Feriendörfer und Campingplätze sind Unterkünfte im Freien.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Einreichung des Berichtsformulars für Geräte und Dienstleistungen
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

Häuser und Wohnungen für touristische Aufenthalte

a) in unternehmerischer Form

Hauptmerkmale:
Ferienhäuser und/oder Ferienwohnungen sind Wohneinheiten, die aus einem oder mehreren möblierten Zimmern bestehen, ausgestattet mit Toiletten, mit oder ohne separater Küche, und als Einheit in unternehmerischer Form zur Vermietung an Gäste geführt werden, die keinen Wohnsitz in der Republik haben, ohne anzubieten zentralisierte Dienste, mit Verträgen, die nicht länger als drei aufeinanderfolgende Monate gültig sind. Als Beherbergungstätigkeit durch die Verwaltung von Ferienhäusern und -wohnungen gilt die nicht gelegentliche und organisierte Bewirtschaftung von drei oder mehr Häusern oder Wohnungen zu Zwecken des Fremdenverkehrs, der Arbeit, des Geschäfts, des Studiums und dergleichen.
Die Ausübung der Tätigkeit ist an die Erteilung einer Bewilligung gebunden.
Die Verwalter von Ferienhäusern und / oder -wohnungen können keine Unterkunft für einen Zeitraum von weniger als drei Nächten anbieten.

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Anforderungsnachweises
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbeunternehmen mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen, die den Entzug der Betriebsgenehmigung (unter der Verantwortung des Amtes für wirtschaftliche Aktivitäten) ermöglicht, sowie die Registrierung im Web Alloggiati-System für die Registrierung von Gäste (Zuständigkeit des Gendarmeriekorps).

b) in nicht kaufmännischer Form

Hauptmerkmale:
Wer beabsichtigen, im selben Jahr für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen eine Unterkunft in Ferienhäusern und -wohnungen in nicht geschäftlicher Form zu gewähren, muss gleichzeitig das Fremdenverkehrsamt unter Angabe der Lage und der Wohneigenschaften der gemieteten Unterkunft benachrichtigen .
Die Ausübung der Tätigkeit ist nicht bewilligungspflichtig.
Die Verwalter von Ferienhäusern und / oder -wohnungen können keine Unterkunft für einen Zeitraum von weniger als drei Nächten anbieten.

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Anforderungsnachweises
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbebetrieben zur Erteilung der Genehmigung, die den Beginn der Tätigkeit ermöglicht, sowie Registrierung im Web-Hosted-System für die Registrierung von Gästen (unter der Verantwortung des Gendarmeriekorps).

Bed & Breakfast

Hauptmerkmale:
Als „Gästezimmerbetrieb“ gilt die nicht hoteleigene Beherbergungstätigkeit von Personen, die in dem Haus, in dem sie wohnen und als Einwohner gemeldet sind, die Beherbergungsleistung anbieten und Frühstück in höchstens vier Zimmern anbieten.
rein und für maximal zwölf Betten, gelegentlich oder zu bestimmten Jahreszeiten.
Die Ausübung der Tätigkeit ist nicht bewilligungspflichtig.
Die Gesamtöffnungsdauer im Jahr darf dreihundert Tage nicht überschreiten.

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Bedarfsnachweises samt Baukonformitätsbescheinigung und, falls sich die für die Tätigkeit genutzten Räumlichkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft befinden, durch den Zustimmungsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung.
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbebetrieben zur Erteilung der Genehmigung, die den Beginn der Tätigkeit ermöglicht, sowie Registrierung im Web-Hosted-System für die Registrierung von Gästen (unter der Verantwortung des Gendarmeriekorps).

Religiöses Haus der Gastfreundschaft

Hauptmerkmale:
Beherbergungsbetriebe im Besitz kirchlicher Körperschaften, gekennzeichnet durch religiöse Zwecke, die jedem, der darum bittet, entgeltliche Bewirtung anbieten, sind religiöse Häuser der Bewirtung unter Achtung des religiösen Charakters der Bewirtung selbst und unter Akzeptanz der sich daraus ergebenden Verhaltensregeln und Dienstleistungsbeschränkungen.
Die Ausübung der Tätigkeit ist nicht bewilligungspflichtig.

Erfüllungen unter der Verantwortung des Fremdenverkehrsamtes für die Inbetriebnahme neuer Beherbergungsbetriebe:
Vorlage des Anforderungsnachweises
Inspektion durch die Kommission für die Klassifizierung und Überwachung von Gastgewerbebetrieben zur Erteilung der Genehmigung, die den Beginn der Tätigkeit ermöglicht, sowie Registrierung im Web-Hosted-System für die Registrierung von Gästen (unter der Verantwortung des Gendarmeriekorps).

Landtourismus

Hauptmerkmale:
Strukturen, die sich in ländlichen Gebäuden befinden, stellen gemäß den Bestimmungen der Gesetzgebung über ländliche Tourismusaktivitäten Beherbergungsaktivitäten im ländlichen Tourismus dar:
Gesetz 23/2006, delegiertes Dekret 132/2009.
Wenden Sie sich für Informationen und zur Eintragung in das Register der ländlichen Tourismusanbieter an das Amt für Umwelt- und Landwirtschaftsressourcen.

Für weitere Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten ist es möglich, einen Termin zu vereinbaren, indem Sie an marketing.turismo@pa.sm schreiben
Fremdenverkehrsamt - Bereich Marketing und Kommunikation